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Aktuelle
Pétanque-Regeln gültig seit 1.1.2009
Bei
Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie
schließt die weibliche Form mit ein.
Allgemeine
Bestimmungen
Artikel
1 – Die Mannschaften
Pétanque
ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
-3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
-2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette);
-1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Bei Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung.
Bei Doublettes und beim Tête-à-tête hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Artikel
2 – Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque
wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und
folgenden Eigenschaften entsprechen: Sie müssen
1. aus Metall sein;
2. einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum)
haben;
3. ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum)
besitzen;
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln
eingraviert und immerlesbar sein. Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich
11 Jahre alte und jüngere Jugendliche startberechtigt sind dürfen
Kugeln mit einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm
eingesetzt werden; vorausgesetzt, sie wurden mit einem zugelassenen Logo
hergestellt.
4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall, noch durch Einbringen
von Sand verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch
zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und
keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf
die vom Hersteller vorgegebene Härte
durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und Vorname des
Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch nachträglich eingraviert
werden sowie verschiedene Logos und Abkürzungen gemäß dem
Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) zur Herstellung von
Kugeln.
Artikel
2a – Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Ein
Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2.4.
schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein
oder seine Mitspieler.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen
Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter
Artikel 2.1, 2.2 oder 2.3 aufgeführten Normen entspricht, muss der
Spieler sie austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen. Durch
Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2.1, 2.2 oder 2.3 sind
nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb
gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer
Gegner den festgelegten Normen entsprechen.
Auf Artikel 2.4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen
Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Aufnahmen
eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation
bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden
dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt
eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler
durchführen.
Artikel
3 – Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die
Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen
das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den
Normen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”)
festgelegt sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss 30 mm betragen (Toleranz: + oder – 1mm).
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber sie
dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben werden können.
Artikel
4 – Lizenzen
Vor
Beginn eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er
muss sie ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners
vorzeigen, wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist.
Das Spiel
Artikel
5 – Regelgerechte Spielgelände
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der
Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch
abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei
nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 4 m in der
Breite und 15 m in der Länge betragen.
Bei
anderen Wettbewerben können die Nationalverbände es ihren Landesverbänden
ermöglichen, eventuellen Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die
Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.
Sind
die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien
an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.
Sind
die Spielfelder von Barrieren (Zusatz des DPV: zum Beispiel von
Balken o. ä.) umgeben, müssen sich diese jenseits einer
Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden. Zusatz des DPV:
Abweichend wird im Bereich des DPV ein Mindestabstand von 30 cm
anerkannt
Die
Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft
gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden-(„poules”)
oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von
11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung
durchgeführt werden.
Artikel
6 – Spielbeginn; Regeln zum Wurfkreis
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden
Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als erste die
Zielkugel wirft.
Wird
ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf
diesem Spielfeld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen
die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die
Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet
einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz
hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines
gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm
betragen. Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen
Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: + oder -2 mm).
Die Entscheidung, Wurfreife einzusetzen, obliegt dem
Veranstalter. Dieser muss sie zur Verfügung stellen.
Die
drei aufeinander folgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die
Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten. Dieser muss in einem Abstand
von mehr als einem Meter von jedem Hindernis entfernt sein; bei
Wettbewerben auf freiem Spielgelände muss er mindestens zwei Meter von
dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle
alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der
Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig
gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten
Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand
versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises
befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn die
geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis
oder den Boden innerhalb des Kreises vollständig verlassen. Auch andere
Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren.
Als Ausnahme ist es Spielern mit (Zusatzdes DPV: dauernden)
Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Fuß
im Inneren des Wurfkreises befindet.
Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten,
dass mindestens ein Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich
des Wurfkreises berührt.
Das
Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet
nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.
Artikel
7 – Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Die
von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1.
Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren
Wurfkreisrandes -mindestens 4 Meter und höchstens
8 Meter für Minimes, -mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für
Cadets, -mindestens 6 Meter und höchstens
10 Meter für Juniors und Seniors beträgt.
2.
Der
Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis befindet.
3.
Die
Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt
der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegt.
4.
Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen
und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im
Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob
die Zielkugel sichtbar ist. Bei der nächsten Aufnahme wird die
Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt
gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der
vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
-Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis entfernt.
-Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten
Entfernungen zu werfen.
Im
ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in
der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegen
gesetzter Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die
Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber
nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die
Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung
geworfen werden kann.
Wenn
nach drei aufeinander folgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die
vorgeschriebenen und oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sind,
wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die
ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den oben
genannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei
drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert
werden.
Die Zeit, um diese drei Würfe durchzuführen beträgt
maximal eine Minute.
In
jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach
den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.
Artikel
8 – Gültiger Zielkugelwurf
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch
den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig
und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten
angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel
gespielt ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu
beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die
Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt.
Die
Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften
den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so
entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten,
verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat,
wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen
sind dann nicht mehr zulässig.
Artikel
9 – Ungültige Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig:
1. Wenn sie im Verlauf einer Aufnahme auf
verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände
zurückkehrt. Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des
Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der
Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes oder die
Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat.
Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze
anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände
befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie unter den
Bedingungen von Artikel 7 vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel
verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist,
darf der Schiedsrichter eine Kugel vorübergehend entfernen.
3. Wenn die Lage der Zielkugel so verändert
wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15
Meter (für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter entfernt vom
Wurfkreis liegen bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes
abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder
hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der
Kopfseite des eigenen Spielfeldes überschreitet.
4a. Wenn bei Spielen mit Zeitbeschränkung,
die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, die Zielkugel
das zugeteilte Feld verlässt.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass
sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten
limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der
Zielkugel verbotenes Gelände befindet.
Artikel
10 – Entfernen von Hindernissen
Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein
Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in
seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Nur der Spieler, der die
Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für
einen Wurfpunkt („donnée”) ertasten, indem er, allerdings nicht
mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt.
Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet zu spielen, oder
ein Spieler seiner Mannschaft ein Loch schließen, das durch eine davor
gespielte Kugel entstanden ist (Hinweis des DPV: es kann sich auch
um ein Loch eines anderen Spiels handeln).
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen
ziehen sich die Spieler die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34
vorgesehenen Maßnahmen zu.
Artikel
10a – Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es
ist den Spielern verboten, die Zielkugel oder eine Kugel im Verlauf des
Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:
1. Sie ist unauffindbar, wobei die Zeit zum
Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
2. Wenn sie zerbricht, zählt nur das größte
Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen, so wird das größte Bruchstück
sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch eine Kugel oder
eine Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der
nächsten Aufnahme kann (Hinweis des DPV:“kann, muss aber
nicht“) der betroffene Spieler seine Kugeln komplett
austauschen.
Die
Zielkugel
Artikel
11 – Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Wenn
die Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme unvermutet durch ein Blatt oder
ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu entfernen.
Wenn
die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel zum Beispiel durch die Einwirkung
des Windes oder einer Bodenunebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren
ursprünglichen Platz zurückgelegt; vorausgesetzt, die Zielkugel war
markiert.
Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unglücklich
durch einen Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, eine Kugel
oder eine Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand in ihrer Lage verändert wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler
die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht
markiert, ist eine Reklamation nicht zulässig.
Wird
die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt,
bleibt sie gültig.
Artikel
12 – Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld
Wenn
im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche
gerät, die begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem
Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9.
Die
Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das
Ende der Aufnahme, der durch die Spieler begonnen wurde, die die
betreffende Spielfläche benutzen, um dann ihre eigene Aufnahme zu
beenden.
Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen
Geduld und Höflichkeit an den Tag legen.
In
der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihre bisherige
Spielfläche zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis oder
Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem
sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung
des Artikels 7.
Artikel
13 – Maßnahmen bei ungültiger Zielkugel
Wird im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel ungültig, so können sich
drei Möglichkeiten ergeben:
1. Beide Mannschaften verfügen jeweils
noch über mindestens eine zu spielende Kugel: die Aufnahme wird mit 0
Punkten gewertet (annulliert).
2. Nur eine Mannschaft verfügt noch über
mindestens eine zu spielende Kugel: diese Mannschaft bekommt so viele
Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung
hat.
3. Keine Mannschaft verfügt noch über zu
spielende Kugeln: die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
Artikel
14 – Platzieren der angehaltenen Zielkugel
1. Wenn eine weggeschossene Zielkugel durch
einen Zuschauer oder einen Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt
wird, behält sie ihre neue Position.
2. Wird eine weggeschossene Zielkugel durch
einen Spieler, der sich auf dem erlaubten Spielgelände befindet,
angehalten oder abgelenkt, so hat dessen Gegner drei Möglichkeiten:
a)
Er lässt die Zielkugel in ihrer neuen Position.
b)
Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.
c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf
der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der
Zielkugel und dem Platz befindet, an dem sie liegen geblieben ist, aber
höchstens auf 20 Meter vom Wurfkreis (15 Meter für Cadets und Minimes)
und zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.
Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden,
wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht
markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position.
Überquert
eine weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um
dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig
und Artikel 13 findet Anwendung.
Die
Kugeln
Artikel
15 – Das Werfen der Kugeln
Die
erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den
Losentscheid oder die vorhergehende Aufnahme gewonnen hat. Danach ist
immer die Mannschaft an der Reihe, die in der laufenden Aufnahme nicht
im Punktbesitz ist.
Der
Spieler darf keinen Gegenstand als Hilfsmittel benutzen oder
Markierungen am Boden vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder
um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt,
ist es ihm verboten, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt
werden.
Jedoch müssen Kugeln noch einmal gespielt werden, die
zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus
einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen
Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder von ihrer Bahn abgelenkt werden,
sowie in der in Artikel 8 Absatz 2 beschriebenen Situation.
Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel
anzufeuchten.
Bevor
ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern
und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel 34
vorgesehenen Maßnahmen in Kraft.
Befindet
sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der
Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des
Spielgeländes befindet.
Wenn
sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr
innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die
Bestimmungen des Artikels 28.
Artikel
16 – Verhalten der Spieler und Zuschauer
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt,
um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer
äußerste Ruhe einhalten.
Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch
gestikulieren oder irgendetwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur
die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem
Wurfkreis aufhalten.
Die
Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter
dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler, als auch von der
Zielkugel einen Abstand von mindestens zwei Meter einhalten.
Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten,
können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten
nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.
Artikel
17 – Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Es
ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler,
die sich nicht an diese Vorschrift halten, können mit den im Kapitel
„Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Maßnahmen belegt werden.
Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das zugeteilte
Spielfeld verlassen, sind gültig (ausgenommen Artikel 18 findet
Anwendung).
Artikel
18 – Ungültige Kugeln
Jede Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände
überquert. Eine Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes
liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet)
die Grenze des erlaubten Geländes mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig
überschritten hat. Dasselbe trifft für die Kugel zu, die bei
vorgegebenen Spielfeldern mehr als ein längsseitig unmittelbar
benachbartes Spielfeld vollständig überquert oder das Spielfeld an der
Schmalseite vollständig verlässt.
Bei
Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld
ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig, wenn sie vollständig das
zugeteilte Feld verlässt.
Wenn
eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer
Bodenunebenheit oder weil sie von einem beweglichen oder unbeweglichen
Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und
alles, was sie auf ihrem Weg zurück in das Spielgelände verändert
hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Jede
ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden. Andernfalls
wird sie als gültig angesehen, sobald eine weitere Kugel von der
gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.
Artikel
19 – Angehaltene Kugel
Jede gespielte Kugel, die durch einen Zuschauer oder
den Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt wird, behält die Position,
in der sie liegen bleibt.
Jede
gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich
angehalten oder abgelenkt wird, von dessen Mannschaft sie gespielt
wurde.
Jede
gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich
angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals
gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.
Wenn
eine Kugel weggeschossen oder mit ihr geschossen wurde und diese durch
einen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann der
Gegner des Spielers:
1. sie an dem Platz liegen lassen, an dem
sie zur Ruhe gekommen ist;
2. sie auf eine Stelle legen, die sich auf
der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der
Kugel und dem Platz befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen ist, aber nur
auf zugelassenem Spielgelände und wenn sie markiert gewesen ist.
Ein Spieler, der eine in Bewegung befindliche Kugel absichtlich anhält,
ist sofort für das laufende Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine
Mitspieler.
Artikel
20 – Zeitvorgabe
Sobald
die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine
Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt
an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe
gekommen ist oder, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die
Messung abgeschlossen ist.
Dieselben Bestimmungen gelten auch für das Werfen der
Zielkugel, das bedeutet 1 Minute für die drei Wurfversuche.
Jeder
Spieler, der diese Bestimmungen nicht einhält, zieht sich die im
Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahmen zu.
Artikel
21 – Aus ihrer Lage veränderte Kugeln
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war,
sich zum Beispiel durch Einwirkung des Windes oder aufgrund einer
Bodenunebenheit verschiebt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt.
Dasselbe gilt für jede Kugel, die unglücklich durch einen Spieler,
einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen
beweglichen Gegenstand bewegt wird.
Um
jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln markieren.
Es ist keinerlei Reklamation bezüglich einer Kugel zulässig, die nicht
markiert war, und der Schiedsrichter stellt in diesem Fall nur die Lage
der Kugeln auf dem Spielgelände fest und entscheidet danach.
Dagegen ist eine Kugel gültig, wenn sie durch eine
andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde.
Artikel
22 – Spieler, der eine fremde Kugel spielt
Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene
spielt, erhält eine Verwarnung. Die gespielte Kugel ist dennoch für
diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden;
gegebenenfalls nach einer Messung.
Im
Wiederholungsfall im Laufe des Spieles wird seine Kugel annulliert und
alles, was sie verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Artikel
23 – Außerhalb des Wurfkreises gespielte Kugeln
Jede Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt
wurde als die Zielkugel, ist ungültig und alles, was sie auf ihrem Weg
verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt; wenn es
sich um markierte Kugeln/Zielkugel handelt.
Der Gegner hat jedoch das Recht, die Vorteilsregel
anzuwenden und den Wurf für gültig zu erklären. In diesem Fall ist
die Lege- oder Schusskugel gültig und alles, was sie verändert hat,
bleibt in der neuen Position.
Punkte
und Messung
Artikel
24 – Vorübergehendes Entfernen der Kugeln
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die
Kugeln und Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die zwischen der
Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen, nachdem sie markiert worden
sind. Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an
ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen. Können die Hindernisse
nicht entfernt werden, so ist die Messung mit Hilfe eines Zirkels (Zusatz
des DPV: oder anderer geeigneter Mittel ) durchzuführen.
Artikel
25 – Messen der Punkte
Das
Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als letzter gespielt hat
oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht,
nach einem dieser Spieler zu messen. Der Schiedsrichter kann während
eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln,
konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Die
Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede
Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein.
Es
ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der
Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer im Kapitel
„Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt.
Artikel
26 – Vor Punktefeststellung aufgehobene Kugeln
Es ist den Spielern verboten, gespielte Kugeln vor
Ende der Aufnahme aufzuheben.
Jede
Kugel ist ungültig, die am Ende einer Aufnahme vor der Feststellung der
Punktezahl weggenommen wird. Diesbezüglich ist keinerlei Reklamation
zulässig.
Artikel
27 – Lageveränderung von Kugeln oder Zielkugel
Wenn
ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer
Lage verändert, so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers
verloren.
Wenn
der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine
Kugel bewegt oder in ihrer Lage verändert, so entscheidet der
Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.
Artikel
28 – Gleicher Abstand
Wenn
die zwei gegnerischen Kugeln, die der Zielkugel am nächsten liegen, den
gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei Möglichkeiten
eintreten:
1.
Wenn beide
Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme
annulliert. Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die die Zielkugel
zuvor geworfen hat.
2.
Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie
ihre Kugeln und erhält am Ende der
Aufnahme
so viele Punkte wie sie Kugeln näher bei der Zielkugel platziert hat
als die am nächsten liegende gegnerische Kugel.
3. Wenn beide Mannschaften noch über
Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft, die zuletzt gespielt hat,
noch eine Kugel, danach die gegnerische, und weiter abwechselnd bis eine
Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt. Wenn nur noch eine
Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, sind die Bestimmungen von
Artikel 28 Nr. 2 anzuwenden.
Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf
dem Spielgelände befindet, wird die Aufnahme annulliert.
Artikel
29 – Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel
anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.
Artikel
30 – Reklamationen
Alle
Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter
gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach der Annahme des
Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.
Jede
Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft
verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln, usw. ...).
Disziplin
Artikel
31 – Strafen für Abwesenheit von Mannschaften oder Spielern
Im
Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung
des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend
sein. Eine Mannschaft, die eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser
Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird mit einem Punkt
bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet
wird. Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.
Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht
sich die Strafe um einen Punkt.
Während
eines Wettbewerbes finden dieselben Strafen Anwendung nach jeder Ziehung
und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung
(unabhängig vom Grund der Unterbrechung).
Eine
Mannschaft, die eine Stunde nach dem Wettbewerbsbeginn bzw. der
Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld
anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Um ein Spiel zu beginnen, braucht eine unvollständige
Mannschaft nicht auf ihren abwesenden Spieler zu warten; sie verfügt
jedoch nicht über dessen Kugeln.
Kein
Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel
entfernen oder das Spielgelände verlassen. Bei einem entsprechenden
Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels in
Kraft.
Artikel
32 – Verspätet ankommende Spieler
Wenn
ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an
dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel
zugelassen.
Wenn
ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles
erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn
sein oder seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten
Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich
eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt
wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat
des vorhergehenden Spieles).
Eine Aufnahme gilt als begonnen, wenn die Zielkugel
regelgerecht auf dem Spielgelände platziert worden ist.
Artikel
33 – Austauschen von Spielern
Das Austauschen eines Spielers im „Doublette” bzw.
eines oder zwei Spielern im „Triplette” ist nur bis zum offiziellen
Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.)
erlaubt. Hierzu ist Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht
bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Artikel
34 – Spielsanktionen
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen
ziehen sich die Spieler folgende Maßnahmen zu:
1. Verwarnung;
2. Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel;
3. Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel und der darauf
folgenden Kugel;
4. Ausschluss des schuldigen Spielers für das Spiel;
5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft;
6. Disqualifikation beider Mannschaften im Falle heimlicher Absprache.
Artikel
35 – Witterungseinflüsse
Jede
begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende gespielt werden; es
sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein
ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel
unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.
Artikel
36 – Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen
Abschnittes eines Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde, usw. ...) Spiele noch
nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem
Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für
einen guten Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.
Artikel
37 – Unsportlichkeiten
Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei
an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit, den Offiziellen
oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell
erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 38 vorgesehenen Maßnahmen
führen.
Artikel
38 – Unkorrektheiten
Ein
Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im
schlimmeren Fall,
der
Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter,
einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich,
entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden
Maßnahmen zu:
1. Ausschluss vom Wettbewerb;
2. Entzug der Lizenz;
3. Einbehalten oder Rückgabe von Vergütungen und Preisen.
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine
Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahme Nr. 1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Die Maßnahme Nr. 2 ist durch die Jury zu verhängen.
Die Maßnahmen unter Nr. 3 sind durch den Veranstalter zu verhängen. Er
sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen zusammen
mit einem Bericht innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen
nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet. In
jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen
Verbandsgericht.
Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet Jeder Spieler, der
diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den
Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Artikel
39 – Aufgaben des Schiedsrichters
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind
gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden
Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede
Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren
Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die
durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände
geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen
Verbandes gemeldet. Das Komitee dieses Verbandes wird den oder die
Schuldigen vor das zuständige Verbandsgericht laden, welches über die
weiteren Maßnahmen befindet.
Artikel
40 – Zusammensetzung und Entscheidungen der Jury
Von
allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind, ist dem
Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des
Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstatten kann. Die Jury besteht aus
mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Entscheidungen der
Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind
unanfechtbar. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des
Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Anmerkung:
Das vorliegende Reglement wurde am 13. November 2008 bei der
internationalen Tagung der F.I.P.J.P. in Dakar (Senegal) beschlossen.
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